Formel zur Herstellung von Händedesinfektionsmitteln
Grundsätzlich ist die Herstellung von Händedesinfektionsmitteln steuerfrei nur mit vergälltem Ethanol möglich (§ 27 Abs. 1 Nr. 3 AlkStG). Unter Verzicht auf eine förmliche Erlaubnis ist die gewerbliche Verwendung von vergälltem Ethanol zur Herstellung von Händedesinfektionsmitteln allgemein erteilt (§ Lieferanten kontaktieren