Fluchtwegsysteme und Panikschlösser in Gebäuden
DIN EN 179 Notausgänge. Anwendungspflicht: Notausgänge nach DIN EN 179 sind vorgesehen für Gebäude, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren Besucher die Funktion der Fluchttüren kennen. Hierbei kann es sich um Nebenausgänge in öffentlichen Gebäuden handeln, die nur von autorisierten Personen z.B. Personal genutzt werden.